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EU-Wahl 2019

26. Mai 2019

Informationen zur bevorstehenden EU-Wahl:


 

Zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019 sind Sie berechtigt, wenn Sie

* spätestens am 26. Mai (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden

* am Stichtag (12. März 2019) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

* Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre als werden und bis zum 11. April 2019 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind

* Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

* am Wahltag in jedem Wahllokal

* am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission")

* sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl

Die Wahlkarte können Sie ab sofort bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eintragen sind, beantragen. Diese können Sie beantragen:

* schriftlich (auch per E-Mail, Telefax) bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019

* schriftlich (auch per E-Mail, Telefax) bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist

* mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis spätestens Freitag 24. Mai 2019, 12:00 Uhr

Bei mündlicher Beantragung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis) und bei schriftlicher Antragstellung bitte die Passnummer angeben bzw. eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beilegen.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.


Wahllokale am 26. Mai 2019 im Gemeindegebiet Reingers:

Sprengel 1-Reingers                - Volksschule           - 3863 Reingers 43

Sprengel 2-Leopoldsdorf       - Feuerwehrhaus     - 3863 Leopoldsdorf 83

Sprengel 3-Illmanns               - Feuerwehrhaus     - 3874 Illmanns 101

Sprengel 4-Grametten            - Gemeindelokal     - 3874 Grametten 102

Sprengel 5-Hirschenschlag  - Feuerwehrhaus    - 3863 Hirschenschlag 101


Wahlzeit: von 08:00 bis 11:00 Uhr

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Gemeindeamt Reingers

Reingers 81
3863 Reingers


Kontakt

Telefon 02863/8208
Faxnummer 02863/8208-4
E-Mail gemeinde@reingers.at  

Amtszeiten

Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr 
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr

 

 
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