Gemäß § 5 Abs. 1 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 (GSchG), BGBl. 256/1990 in der geltenden Fassung hat der Bürgermeister duch ein Zufallsverfahren fünf von tausend Personen zu ermitteln, die die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung gemäß §§ 1 bis 4 GSchG besitzen.
Dieses Zufallsermittlungsverfahren wird am
Mittwoch, den 21. Februar 2024 um 09.00 Uhr
im Gemeindeamt Reingers
durchgeführt (automationsunterstütztes Verfahren).
Das Verzeichnis der gezogenen Personen liegt in der Zeit von 22.02.2024 bis 05.03.2024 während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt Reingers zur öffentlichen Einsicht auf. Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Gemeindeamt Reingers
Reingers 81
3863 Reingers
Kontakt
Telefon 02863/8208
Faxnummer 02863/8208-4
E-Mail gemeinde@reingers.at
Amtszeiten
Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr