Sie bieten Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge an?
Bitte beachten Sie diese Informationen über die Grundversorgungsleistungen für Flüchtlinge und helfen Sie mit deren Grundversorgung zu sichern!
Aus dem Rundschreiben an die Gemeinden (pdf-Download) geht hervor, dass hilfsbedürftige ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf verschiedene Grundversorgungsleistungen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz in unterschiedlicher Höhe haben, je nachdem abhängig davon, ob sie in organisierten oder individuellen Unterkünften untergebracht sind.
Somit kann die Grundversorgung (Verpflegungsgeld, Mietzuschuss, Schulbedarfs- und Bekleidungshilfe sowie Krankenversicherung) rasch und unbürokratisch gewährleistet werden. Dafür muss bei den Bezirksverwaltungsbehörden um Gewährung der Grundversorgungsleistungen für individuelle Unterbringen angesucht werden.
Die Leistungen, Leistungsvoraussetzungen und sonstige Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der individuellen Unterbringungen werden in den nachstehenden Informationsblättern dargestellt:
> Informationsblatt für privates Wohnen (pdf-Download)
> Informationsblatt für organisiertes Wohnen (pdf-Download)
> Informationsblatt Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge (pdf-Download)
Gemeindeamt Reingers
Reingers 81
3863 Reingers
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Faxnummer 02863/8208-4
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