Grametten
Hirschenschlag
Illmanns
Kleinhirschenschlag
Leopoldsdorf
Reingers
EHRUNGEN
FORMULARE
MÜLLTERMINE
GESUNDHEIT
FOTOGALERIE
Sie befinden sich hier: Zentrum
Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jeder/jedem wirksam ist (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten).
Trägerinnen/Träger von dinglichen Rechten können natürliche oder juristische Personen, in das Firmenbuch eingetragene Rechtsträger und Vereine sein.
Firmenbuch