Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.
Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
- EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
Achtung:
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (in Wien: MA 35).
Altersgrenzen
Manchmal wird eine Mindestaltersgrenze (z.B. ab dem 18. Lebensjahr) vorausgesetzt. Anmeldungen werden teilweise früher entgegengenommen.
Einkommensgrenzen
Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen muss sich zwischen bestimmten Höchst- und Mindestgrenzen bewegen.
Die genaue Höhe dieser Einkommensgrenzen erfahren Sie beim zuständigen Amt für Wohnbauförderung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen".
Erforderliche Unterlagen