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Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.
Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung vom ORF-Beitrag sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie beim ORF-Beitragsservice (ORF-Abgabenbefreiung) beantragen.