Grametten
Hirschenschlag
Illmanns
Kleinhirschenschlag
Leopoldsdorf
Reingers
EHRUNGEN
FORMULARE
MÜLLTERMINE
GESUNDHEIT
FOTOGALERIE
Sie befinden sich hier: Zentrum
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Pensionsversicherung (PV)
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen