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Frau in Gras

 

Zuständigkeiten  

Andreas Kozar, MA, MBA (Bürgermeister)

  • Amtsleiter
  • Bauanzeigen

    Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

    Diese umfassen:

    1. Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen
        (z.B Änderung Verwendungszweck von Bauwerken oder deren Teilen, Einfriedungen,
         regelmäßige Abstell- oder Lagerplätze im Bauland etc.).

    2. Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen
         (z.B. begehbare Folientunnel, temporäre Aufstellung von nicht ortsfesten Tierunterständen oder
          mobilen Hühnerställen, Veränderung von Grundstücksein- und -ausfahrten, nachträgliche
          Wärmedämmung, Aufstellung von Photovoltaikanlagen)

    3. Vorhaben in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten, sowie in Gebieten mit
         Bausperre

    Der Anzeige sind anzuschließen:

    • eine zur Beurteilung des Vorhabens ausreichende, maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung
    • Energieausweis (bei Bedarf)
    • Nachweis über den möglichen Einsatz hocheffizienter alternativer Energiesysteme
      (bei Bedarf)
    • bei Einfriedungen: Zustimmungserklärung des (Mit-)Eigentümers; Teilungsplan, sofern Straßengrund betroffen ist

    Der Anzeigenleger darf das Bauvorhaben ausführen, sobald die Baubehörde die Zustimmung erteilt hat.

    Bitte beachten Sie: Ist zur Beurteilung des Bauvorhabens ein Gutachten notwendig, kann sich der mögliche Start des Bauvorhabens nach hinten verschieben.

    Eine vollständige Auflistung aller anzeigepflichtigen Vorhaben und Fristen ist dem Gesetzesauszug § 15 NÖ BO für NÖ zu entnehmen.

  • Baubewilligungsansuchen


    Bitte mitbringen:

    • Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
    • Bauplan in 3-facher Ausfertigung
    • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

    Ansuchen € 13,--, Pläne je nach Ausgestaltung zwischen € 3,60 und € 21,80, Baubeschreibung € 3,60

  • Bauverhandlungen
  • Bauverhandlungen - Schriftführung
  • Feuerpolizei - Feuerbeschau
  • Flächenwidmung
  • Formulare und Anträge


    z.B. für Familienpass, Schulbeginnbeihilfe, Schulveranstaltungsbeihilfe, Fernpendlerbeihilfe, ...

  • Fundamt
  • Grundsteuer
  • Grundteilungen
  • Haushaltsbestätigung
  • Hausnummerierung
  • Hundeabgaben und Hundemarke
  • Kindergartenwesen


    Weitere Zuständige:

    Brigitta Schlosser (Ersatzhelferin)

  • Kommunalsteuer
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit


    Externe und interne Kommunikation, Publikationen, Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit

  • Lustbarkeitsabgabe
  • Meldeangelegenheiten
  • Meldeauskunft - Adressen


    Verwaltungsabgaben:

    • bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
    • bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00

  • Meldebestätigung


    Gebühren: € 2,10 in bar

  • Melderecht
  • Meldezettel
  • Polizeiliches Führungszeugnis


    Sie können ein persönliches Führungszeugnis bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich am Meldeamt erfolgen.Gesamtkosten € 28,91.

  • Rechnungsabschluss
  • Rundfunkgebührenbefreiung


    Die zu dem Antrag erforderliche "Bescheinigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Mittellosigkeitszeugnis)" erhalten sie im Gemeindeamt.

  • Sozialhilfe


    Anträge zur Erlangung einer Sozialhilfe erhalten Sie im Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft-Sozialhilfe.

  • Sperrstundenverlängerung
  • Volksbegehren
  • Voranschlag
  • Wählerevidenz
  • Wassergebühren
  • Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung


    Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

    Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

    1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

    2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

    Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.

    Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.

    Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

    Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

    Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

    Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.

    Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).


  • Wohnungswesen
  • Zivilschutz



Uitz Heidemaria (Kassenverwalterin)

  • Altenehrungen
  • Anmeldung bei Bürgermeister und Amtsleiter
  • Anzeige einer Geburt


    Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

    Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

    • Geburtsurkunde beider Elternteile,
    • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
    • Heiratsurkunde der Eltern
    • Meldenachweise beider Elternteile
    • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

    Gebühren üblicherweise € 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)


  • Anzeige eines Sterbefalles


    Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

    •     Geburtsurkunde des Verstorbenen,
    •     Staatsbürgerschaftsnachweis,
    •     falls verheiratet: Heiratsurkunde,
    •     falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
    •     Meldenachweis des Verstorbenen

    Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (€ 53,05 Totenbeschaugebühr, € 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)


  • Biotonne


    Die Biotonne müssen Sie schriftlich beim Müllverband anfordern.

  • Formulare und Anträge


    z.B. für Familienpass, Schulbeginnbeihilfe, Schulveranstaltungsbeihilfe, Fernpendlerbeihilfe, ...

  • Fremdenverkehrsstatistik
  • Gemeindenachrichten
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit


    Externe und interne Kommunikation, Publikationen, Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit

  • Meldeauskunft - Adressen


    Verwaltungsabgaben:

    bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10

    bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00

  • Meldebestätigung


    Gebühren: € 2,10 in bar

  • Melderecht
  • Meldezettel
  • Müllsäcke


    Gelbe Säcke können kostenlos während der Amtszeiten im Gemeindeamt abgeholt werden.

    Restmüllsäcke können zum Preis von

    60 l    -   €  6,95  pro Stück

    120 l   -   € 10,45 pro Stück

    während der Amtszeiten im Gemeindeamt gekauft werden.

  • Mülltonnen
  • Sperrmüll


    Sperrmüll und Sondermüll kann in Haushaltsmengen im Wertstoff-sammelzentrum jeweils am 1. Mittwoch im Monat von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am 3. Samstag im Monat von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr abgegeben werden.

  • Veranstaltungsgenehmigung


    Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.

    Gebühr:

    Bundesagabe € 13,--

    Verwaltungsabgabe € 10,90

  • Veranstaltungskalender
  • Viehzählung
  • Volksbegehren
  • Wahlen
  • Wählerevidenz
  • Wahlkarten
  • Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung


    Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

    Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

    1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

    2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

    Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.

    Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.

    Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

    Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

    Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

    Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.

    Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

  • Wohnungswesen


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Gemeindeamt Reingers

Reingers 81
3863 Reingers


Kontakt

Telefon 02863/8208
Faxnummer 02863/8208-4
E-Mail gemeinde@reingers.at  

Amtszeiten

Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr 
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr

 

 
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