Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes (Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monate vor Antragstellung) zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März 2025 bei der Gemeinde gestellt werden. Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die bereits eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz erhalten
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben
- alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben