Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen. Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Bitte Einkommensnachweis und E-Card mitbringen. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind die Einkünfte aller im Haushalt lebender Personen nachzuweisen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen.
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge usw.).
- Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben.
- Personen, die ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, sofern es sich bei Ihnen nicht um eine Kleinstunter- nehmen handelt.