Für den Gastronomiebetrieb des Hanfdorfs Reingers suchen wir einen Pächter / eine Pächterin

Veröffentlichungsdatum11.10.2025Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
Hanfdorf (Freizeitzentrum) Reingers

Am Bild ist das Freizeitzentrum von der Straße nach Hirschenschlag aus zu sehen. Im Vordergrund der 10 ha große Mühlteich.

Die Gemeinde Reingers schreibt den Gastronomiebetrieb des Hanfdorfs Reingers ab Beginn der Saison 2026 zur Verpachtung aus. Der Betrieb befindet sich am Ufer des 10 ha großen Müllerteiches, am nordöstlichen Ortsende des Ortes. Die Gemeinde verfügt dort über einen vom Eigentümer zuerkannten Badebereich.

Im Gebäude Reingers Nr. 92 befindet sich ein Buffet mit 3 Tischen, ein Ausstellungsbereich des Hanfdorfes samt Shop, ein Manipulationsraum (Bierkühler, Eistruhe, Stauraum, Kühlzelle), eine Küche, einen Getränkelagerraum, ein kleines Kino, ein Abstellraum und die Hanfterrasse mit ca. 14 Sitzgarnituren. Östlich der Hanfterrasse befinden sich je eine Damen- und Herrendusche (für Badegäste) bzw. WC-Anlagen für Damen und Herren. Das Gebäude verfügt über eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung sowie über eine 10 kWp-Photovoltaikanlage. Unmittelbar vor dem Betrieb befindet sich eine Elektro-Ladesäule mit 2 Anschlüssen zu je 11 kWh.

Vom Gastronomiebetrieb aus werden die Badegäste betreut, die Benützer des Beach-Volleyballplatzes, des Pumptracks sowie die Gäste des Kinderspielplatzes. Während der Sommermonate finden sich auch Radfahrer und die Campinggäste (30 Stellplätze) auf der Hanfterrasse ein. Für die Campinggäste wird auch Frühstücksservice angeboten.

Die angeschlossene Veranstaltungshalle („Hanfhalle“) bietet Platz für 200 Personen, verfügt über eigenen Küchen- und Schankbereich und wird von ansässigen Vereinen benützt wie auch für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc. Sie steht auch dem Pächter bzw. der Pächterin für eigene Veranstaltungen zur Verfügung.

Im Keller des Gebäudes befindet sich ein Raum der Landjugend samt sanitären Anlagen. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Kegelanlage dienen als Lager- und Stauraum.

Voraussetzung für den Betrieb ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die beabsichtigte Betriebsform (Buffet, Cafe, Gastronomie, …). Die Hanfausstellung samt -shop ist räumlich in den Gastronomiebetrieb integriert, deshalb ist ein gemeinsamer Betrieb mit der Gastro erforderlich.

Was wünschen wir uns?

Kulinarisches Basisangebot für die Bade-, Ausflugs- und Tagesgäste, Frühstück (Brötchenservice und/oder Frühstück im Betrieb) für Campinggäste

Öffnungszeiten:
 Saison: 1. Mai bis 30. September, Ganzjahresnutzung aufgrund fehlender Heizmöglichkeit ausgeschlossen, Ruhetage während der Hauptsaison (Juli-August Betriebspflicht) möglich, Frühstücksservice für Campinggäste muss aufrechterhalten werden, ebenso die mit NÖ Card vereinbarten Ausstellungszeiten und Führungstermine.

Pachtvertrag und Pachthöhe:

Die Pacht wird stets auf ein Jahr abgeschlossen. Die Pacht ist verhandelbar, sie hängt wesentlich vom Konzept des Bewerbers / der Bewerberin zur Betriebsführung ab. Die anfallenden Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Telekommunikation, Gebäudeversicherung) werden dem Pächter / der Pächterin mit monatlichen Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Am Saisonende erfolgt die Abrechnung der Betriebskosten. Der Betreiber/die Betreiberin ist verpflichtet, jeweils am Ende der Saison die Umsatzzahlen gegenüber der Gemeinde offen zu legen.

Übermittlung der Angebote und Interessensbekundung bitte bis 28. November 2025:

Wir erwarten von Ihnen folgende Unterlagen: Lebenslauf, Betriebskonzept, Personalorganisation

Besichtigungen sind gegen Voranmeldung jederzeit möglich.

Gemeinde Reingers

3863 Reingers 81

E-Mail: gemeinde@reingers.at