1. Änderung des Teilbebauungsplanes Illmanns

Aushängezeitraum: 17.06.2025 - 31.07.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Reingers beabsichtigt, den geltenden Teilbebauungsplan „Illmanns“ (inkl. der rechtsgültigen Bebauungsvorschriften) in der Katastralgemeinde Illmanns auf Grund des § 34 (1) des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., abzuändern.

Der Entwurf, verfasst von der Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, 3950 Gmünd, wird gemäß § 33 (1) und § 34 (2) NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

vom 18.06.2025 bis 30.07.2025

 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

 Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.