Aufgrund der Trockenheit und dem andauernden milden Wetter ist in den Wäldern besondere Vorsicht geboten.
Das Entzünden eines Feuers sowie das Wegwerfen von glimmenden oder leicht brennbaren Gegenständen (z.B. Zigaretten, Zündhölzer) sind in den Waldgebieten des Bezirkes verboten.
Außerdem sind die Zufahrtswege zum Wald immer freizuhalten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Waldbrandverordnung.
pdf-Datei: Waldbrandverordnung 2020
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3863 Reingers
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