Europaschutzgebiete


Im Gemeindeamt Reingers liegen während der Amtsstunden der Entwurf sowie eine planliche
Darstellung des Schutzgebietes zur allgemeinen Einsicht auf. Sie haben innerhalb einer Frist
von vier Wochen Gelegenheit, Einsicht zu nehmen und eine Stellungnahme an das Amt der
NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, Landhausplatz 1, 3109 St. Polten abzugeben.
Gemäß § 29 Abs. 4 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 dürfen vom Beginn der Auflegungsfrist
bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung Eigentümer der betroffenen Grundstücke
und die sonst hierüber Verfügungsberechtigten keine Maßnahmen setzen, durch die der
Zweck der Unterschutzstellung vereitelt oder beeinträchtigt werden könnte.
Alle Karten sowie die Übersichtspläne der Gebiete können auch auf der Homepage der NÖ
Landesregierung unter der Adresse http://www.noe.gv.at/umwelt/Naturschutz/Natura-
2000.html eingesehen werden.