Platzordnung

Camping- und Gebührenordnung


1. Der Haarstubencampingplatz Reingers ist in der Zeit von 15. März bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres geöffnet.
2. Die unmittelbare Betreuung der Campinggäste und des Platzes erfolgt durch den Campingwart, an den Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können (Telefonnummer an der Hinweistafel bei der Einfahrt ablesbar). Wir bitten Sie, nachstehende Anweisungen einzuhalten, um allen Campinggästen einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt zu sichern:
3. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 11.00 Uhr zu verlassen. Nach diesem Zeitpunkt wird ein weiterer Tag verrechnet.
4. Autos und Motorräder sollen neben dem Zelt oder Wohnwagen so geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist ein Auto zugelassen. Für weitere Autos besteht auf den an den Campingplatz angrenzenden Parkplatz Abstellmöglichkeiten.
5. Von 22.00 bis 07.00 Uhr besteht Nachtruhe. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, innerhalb des Camps mit Fahrzeugen aller Art zu fahren. Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Motorfahrzeuge auf dem vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die Fußgängereingänge zu benützen.
6. Innerhalb des Campinggeländes darf nur im Schritttempo (max. 5 km/h) gefahren werden.
7. Fernseher, Radios und andere lärmerzeugende Geräte sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
8. Das Abstellen von Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen, Wohnmobilen u.a. unter oder in unmittelbarem Bereich von Bäumen erfolgt auf eigene Gefahr. Ein eigener Versicherungsschutz wird daher empfohlen.
9. Wir bitten Sie, auf Ihre Sachen zu achten. Die Campingverwaltung kommt bei Verlust oder Diebstahl für den entstandenen Schaden nicht auf.
10. Die Campinggäste können das angrenzende Bad Müllerteich über den Eingang des Freizeitzentrums kostenlos gegen Vorzeigen ihres Betriebsgebäudeschlüssels mitbenützen. Die Einhaltung der Badeordnung ist für alle Badbesucher bindend.
11. Für die Reinhaltung des Campingplatzes und der Sanitäranlagen ist jeder Campinggast verantwortlich. Für Abfälle sind eigene Behälter vorhanden. Die Bedienung von Waschmaschine, Mikrowellenherd, Bügeltisch und Kühlschrank hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen. Nach dem Waschvorgang ist die Wäsche umgehend aus den Maschinen herauszunehmen und der Raum ist zu säubern.
12. Jeder Campinggast möge die Einrichtungen des Campingplatzes so verlassen, wie er sie anzutreffen wünscht. Insbesondere der eigene Platz ist stets sauber und aufgeräumt zu halten. Es ist untersagt, Löcher zu graben, Gräben auszuheben, Feuer zu entfachen, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzureißen oder abzusägen, Pflanzen und Blumen zu beschädigen.
13. Die Erwachsenen sind unmittelbar für das Benehmen ihrer bzw. der ihrer Aufsicht anvertrauten Kinder verantwortlich. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person die Sanitäranlagen benützen. Kinder können den an den Campingplatz angrenzenden „Erlenwaldspielplatz“ unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten mitbenützen. Beim Spielplatz handelt es sich um ein ordnungsgemäß produziertes und aufgestelltes Gerät. Die Campingplatzverwaltung übernimmt für allfällige Unfallschäden keinerlei Verantwortung.
14. Hunde haben auf dem Campinggelände an der Leine geführt und außerhalb des Geländes ausgeführt zu werden.
15. Den Anordnungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten. Verursacher von Schäden werden darüber hinaus zum Schadenersatz herangezogen.
16. Die Gemeinde Reingers behält sich vor, die Campingordnung zu ändern oder zu ergänzen, falls dies notwendig ist.
17. Grillen ist nur am eigens dafür errichteten Erlenwaldgrillplatz gestattet. Wenn Sie zum Grillen Holz benötigen, ersuchen wir Holzkohle zu bestellen bzw. den Platzbetreuer zu kontaktieren, damit er Ihnen den Wald zeigt, in dem Sie Brennholz sammeln können. Es ist ausdrücklich untersagt, Brennholz von in der Umgebung des Campingplatzes befindlichen Holzscharen zu entfernen.
18. Das Waschen von Autos und Campingwägen auf den Stellplätzen sowie das Anlegen von Feuerstellen und das Wegwerfen glimmender Zigarettenstummel ist verboten.
19. Gebühren:
Stellplatz pro Nacht: € 5,80
Infrastrukturpauschale: € 2,20
Erwachsene: € 3,60
Kinder bis 15 Jahre: € 1,80
Haustiere: € 1,00
Zeltlager außerhalb von Stellplätzen: € 3,50
Matratzenlager in der Haarstube: € 8,00 für Erwachsene,
€ 4,00 für Kinder
Schlüsselpfand: € 25,00
Gruppenpreis für Zeltlager: ab 10 P. € 3,50 für Erwachsene
€ 1,50 für Kinder
Rabatt bei 4 aufeinanderfolgenden Nächtigungen:
10 % auf die Gesamtgebühr mit Ausnahme des Infrastrukturpauschales
Abstellentgelt für Tage außerhalb der unter Punkt 1 genannten Öffnungszeiten: € 3,00 pro Tag
(Der Wagen ist vom letzten benützten Standplatz auf einen vom Platzwart festzusetzenden Standplatz zu verstellen.)

Reingers, 1. August 2003

Der Bürgermeister